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Ist der öffentliche Nahverkehr in Deutschland barrierefrei? Zumindest ist dafür schon einiges unternommen worden: An Haltestellen und Bahnhöfen gibt es Rampen, Leitsysteme und Markierungen am Boden, die sich gut erkennen und ertasten lassen. Sie sind wichtig für Menschen, die diese Orte etwa im Rollstuhl besuchen oder nur eingeschränkt sehen können.
Auch mit einem Rollstuhl etwa in eine U- oder Straßenbahn einzusteigen, erfordert Übung. "In Nürnberg wird das historische Kopfsteinpflaster nach und nach erneuert und geglättet, aber es bleiben unzählige Rillen und Stufen, die kaum überwindbare Hürden darstellen können, wenn ich meine Bahn erreichen muss", sagt Ingrid Wolff, erste Vorsitzende des Rolli-Treff-Franken, einem gemeinnützigen Verein aus Nürnberg. Als Übungsleiterin des Vereins bietet sie regelmäßig "Mobilitätstraining in der Stadt" an. Bis zu acht Teilnehmerinnen und Teilnehmer üben dabei die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs und die Wege zu den Haltestellen.
Was läuft gut in Nürnberg?
2017 stellte Greenpeace der fränkischen Stadt ein gutes Zeugnis aus: Beim barrierefreien Zugang zum schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr belegte Nürnberg im "Städteranking zur nachhaltigen Mobilität" mit Freiburg und München die Top Drei – Barrierefreiheit wird dabei als ein Nachhaltigkeitsaspekt gewertet. Doch eine anschließend durchgeführte Inklusionsstudie zu Teilhabeeinschränkungen, die Menschen mit Behinderungen in Nürnberg subjektiv erleben, legte offen: 63 Prozent der Befragten bezeugen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr mindestens mittelmäßige Einschränkungen – etwa zu hohe Bordsteine sowie Schwellen und fehlende oder nicht funktionierende Aufzüge. Doch auch Verbesserungen wie die stärkere Berücksichtigung der Bedarfe durch Sehbeeinträchtigung wurden wahrgenommen. "Eigentlich ist Nürnberg gut aufgestellt", sagt Peter Vogt, der Vorsitzende des städtischen Behindertenrates. "Aber auch bei uns gibt es noch Straßenbahnhaltestellen, an denen die Passagiere direkt von der Straße in die Bahn einsteigen müssen." Dabei entsteht eine Stufe, die Rollstuhlfahrende nicht ohne Hilfe überwinden können.
Barrierefreiheit bis 2026
Die Bundesregierung setzt sich das Ziel, dass der Öffentliche Personennahverkehr barrierefrei gestaltet wird. Ausnahmen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom Ziel, vollständige Barrierefreiheit zu erreichen, sollen bis zum Jahr 2026 abgeschafft werden. Barrierefreie Mobilitätsstationen im ÖPNV werden weiter ausgebaut.
Barrierefreiheit hat viele Aspekte
Neben der Zugänglichkeit von Haltestellen und Bahnhöfen ist auch die Gestaltung der Verkehrsmittel entscheidend: Busse müssen mit Rampen oder Liften ausgestattet sein. Die Fahrzeuge sollten außerdem ausreichend sicheren Platz für Rollstühle und Kinderwagen bieten. Außerdem wichtig: verständliche akustische Signale und Ansagen, taktile Leitsysteme und gut sichtbare Markierungen für
Menschen mit Sehbehinderungen auf den Bahn- und Bussteigen sowie klare Informationen in Leichter Sprache.
Zuständig für Verbesserungen im ÖPNV sind die Bundesländer und die Kommunen. Doch nicht weniger wichtig ist der Abbau von Barrieren im auf Bundesebene geregelten Fernverkehr: Dazu gehören etwa unterschiedliche Bahnsteighöhen und fehlende Rollstuhlplätze. "Um mehr Menschen vom Bahnfahren zu überzeugen oder es ihnen überhaupt erst zu ermöglichen, investieren der Bund, aber auch die für den ÖPNV zuständigen Länder massiv in die Barrierefreiheit öffentlicher Verkehrsmittel", so Bundesverkehrsminister Volker Wissing. "Für uns ist klar: Wir wollen beim Thema Barrierefreiheit dringend vorankommen, um allen Menschen in unserem Land Mobilität zu ermöglichen."
Echte Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr ist eine Aufgabe, die zwar vielerorts noch Zeit braucht – aber zugleich mit Tempo angepackt werden muss. Denn viele Menschen mit Behinderungen wollen nicht länger warten. Sie wollen nicht mehr auf Mobilitätshilfen und Assistenz angewiesen sein. Denn was zählt, ist dass alle ihr Recht auf Mobilität uneingeschränkt wahrnehmen können.
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Wir wollen beim Thema Barrierefreiheit dringend vorankommen.
Das Zwei-Sinne-Prinzip im ÖPNV
Nach dem Zwei-Sinne-Prinzip müssen mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ angesprochen werden.
Beispiele sind:
→ Sichtbare und hörbare Informationen zu Abfahrtszeiten
→ Ampelanlagen, die Grünphasen akustisch vermitteln
→ Taktile Informationen zur Orientierung zu Haltestellen
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Damit der Einzug nicht am Aufzug scheitert. Der uneingeschränkte Zugang zum Wohnraum muss für alle gelten.
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Damit dem Nahverkehr niemand fernbleiben muss. Deutschland wird barrierefrei!
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